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Ein 35jähriger Hattinger hatte sich vor dem Schöffengericht zu verantworten. Nach fast sechs Stunden Verhandlungsdauer wurde er wegen Anfertigung eines Nacktfotos einer widerstandsunfähigen Frau und wegen einer Ohrfeige und Beleidigung dieser Frau zu einer Geldstrafe von insgesamt 4. Nur ein Teilnehmer trank nicht mit, weil er noch Auto fahren wollte.
Auswirkungen von Alkohol und Medikamenten Die Gastgeberin der Party hatte vor einiger Zeit in einem Fernreisebus eine junge Frau kennengelernt und diese auch zu ihrer Party eingeladen. Schon kurze Zeit nach Partybeginn soll der hohe Alkoholkonsum besonders bei dieser jungen Dame unangenehme Nebenwirkungen gezeigt haben. Weitere Zeugen berichteten, dass die auffällige Frau eingestanden habe, Kokain zu konsumieren.
Die spätere Blutanalyse wies auf die Einnahme von Schlaf- bzw. Beruhigungsmitteln hin. Sex auf der Party Im weiteren Verlauf der Party soll sie begonnen haben, mit den männlichen Teilnehmern heftig zu flirten.
Es kam dann, so die Zeugen, zu einvernehmlichem Sex nicht nur zwischen dieser Frau und dem Angeklagten, sondern auch zwischen dieser und der Gastgeberin. Der einzig Nüchterne nahm dann die vor die Tür gesetzten Partyteilnehmer in seinem Auto mit nach Hattingen und setzte diese vor der Wohnung des Angeklagten ab.
Dort wurde weiter getrunken. Im Schlafzimmer kam es dann zu weiteren sexuellen Kontakten zwischen dem Angeklagten und der jungen Frau. Nackt-Video gedreht Als diese eingeschlafen war, soll der Angeklagte von ihr ein sechs-Sekunden-Nackt-Video gedreht haben. Der Angeklagte hielt es für möglich, dass er das Video angefertigt hat, wusste es aber aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr.