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Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen sind bewilligungspflichtig. Die Erteilung einer Bewilligung ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Änderungen des Bordellbetriebes sind vor ihrer Umsetzung zu bewilligen. Hinweis: Vor Errichtung bzw. Änderung der Betriebsart eines Bordells oder einer bordellähnlichen Einrichtung muss das baurechtliche Verfahren nach dem Steiermärkischen Baugesetz abgeschlossen sein. Hinweis: Die Inhaberin bzw. Diese Bestellung muss von der zuständigen Behörde bewilligt werden.
Eine Bordellbewilligung wird nur natürlichen Personen erteilt, sofern die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Hinweis: Die zuständige Behörde hat die Bordellbewilligung zu entziehen, sobald eine der persönlichen Voraussetzung entfällt. Hinweis: Die zuständige Behörde ist verpflichtet, das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzung mindestens alle drei Jahre zu überprüfen.
Hinweis: Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Bewilligung der Betrieb aufgenommen wird. Der Antrag ist schriftlich einzubringen. Ist der Antrag zulässig und enthält er die erforderlichen Angaben, führt die zuständige Behörde eine mündliche Verhandlung mit Ortsaugenschein durch.
Vor Erteilung der Bewilligung muss die Verwaltungsstrafbehörde Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Bundespolizeidirektion angehört werden. Werden die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllt, wird das Verfahren mit Bescheid abgeschlossen. Die zuständige Behörde kann die Bewilligung befristet oder unter Bedingungen erteilen. Für Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder einer sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist eine Gebühr von 47,30 Euro zu entrichten.
Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro. Die Höhe der Kommissionsgebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde je teilnehmendes Amtsorgan für Amtshandlungen der Bezirksverwaltungsbehörden: 17,00 Euro für Amtshandlungen sonstiger Behörden des Landes: 23,70 Euro.